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Hepatitis B

Hepatitis Bs Antigen (qualitative)

Hepatitis Bs Antigen (qualitativ)

Material

Serum: 1 ml, EDTA-Plasma, Heparin-Plasma, Lithium Heparinat

Methode

ECLIA (Roche)
Bei der Anforderung von Hepatitis B-Serologie werden 3 Parameter bestimmt: HBs-Antigen, HBs-Ak und HBc-Ak. Je nach Ergebnis werden weitere Analysen empfohlen bzw. nach Rücksprache auf Wunsch des Einsenders erweitert. Bei erstmaligem Nachweis von HBs-Antigen wird dieser Befund durch einen Neutralisationstest bestätigt.

Bewertungskriterium

Ein negativer HBs-Antigenbefund schließt eine Hepatitis B Infektion nicht aus!
Bei positivem Befund ist der HBV-DNS Nachweis mittels PCR empfehlenswert.

Abrechnung

GKV: Analytik auch Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeleistungen; Informationen über Hepatitis-Screening siehe LabmedLetter 138.

Indication

Nachweis einer akuten oder chronischen Hepatitis B 

Hepatitis-Screening für gesetzlich Versicherte: EBM budgetfrei ab dem vollendeten 35. Lebensjahr, einmalig, über Muster 10 „präventiv“, Auswahl: HBSAG und HCVAK.

Note

Meldepflichtig sind folgende dem Labor vorliegende Befundkonstellationen:

  • HBV-DNA-Nachweise (Nukleinsäure-Nachweise)
  • HBsAg-Nachweise bestätigt durch einen Zusatztest (z.B. HBsAg-NT) oder durch HBc-Gesamt-Antikörpernachweis

Die Meldepflicht besteht danach unabhängig vom klinischen Bild und Infektionsstadium (Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, Deutscher Bundestag Drucksache 18/10938 v. 23.01.2017, S. 49). Allerdings müssen auch hier die Nachweise auf ein Vorhandensein des Erregers beim Menschen gerichtet sein, also auf eine aktive (replikative) akute oder chronische Hepatitis-B-Infektion hinweisen.

Keine Meldepflicht besteht:

  • beim alleinigen Nachweis von Anti HBs (spricht für das Vorhandensein von Antikörpern aufgrund einer Impfung)
  • bei Vorliegen indirekter Erregernachweise und negativem direktem Erregernachweis (ausgeheilte Hepatitis-B-Infektion).

Ferner entfällt die Meldepflicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben (z.B. Typisierungsergebnisse, neue Nachweismethoden) nicht erhoben wurden (§ 8 Abs. 3 Satz 1 IfSG)

Das Labor hat in der Meldung an das Gesundheitsamt den vollständigen Untersuchungsbefund einschließlich Typisierungsergebnisse zu melden. (Weitere Informationen zu Hepatitis B sowie zur Meldepflicht siehe auch Webseite des RKI.)

Accredited

yes

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